Nach § 83 Absatz 2 des Wassergesetzes für Baden Württemberg müssen die Betreiber von Abwasseranlagen (z.B. kommunalen Kläranlagen und Kanalisationen, Regenwasserbehandlungsanlagen sowie Abwasseranlagen von Industrie, Handwerk und Gewerbe) diese regelmäßig selbst überprüfen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. (Quelle: LFU)
Unsere Leistungen im Bereich der Kanalsanierung